Kurze AntwortDie Forschungszulage steht jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit förderfähigen F&E-Projekten offen — unabhängig von Größe und Branche. Sie erstattet 25 % der förderfähigen Aufwendungen, KMU erhalten 35 %. Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € pro Jahr, also bis zu 3 Mio. € Zulage bzw. 4,2 Mio. € für KMU. Auch Startups ohne Gewinn bekommen sie ausgezahlt.
Vier Entwickler, ein Jahr Produktarbeit — und ein niedriger sechsstelliger Betrag, den euch der Staat davon zurückzahlen würde. Trotzdem lassen viele Startups die Forschungszulage liegen, weil sie „Steuerförderung" hören und an Konzerne mit eigener Steuerabteilung denken. Falsch gedacht: Gerade defizitäre Startups profitieren, denn die Zulage wird ausgezahlt, nicht nur verrechnet. Hier steht, wer sie bekommt, was seit 2026 gilt und wie ihr sie in zwei Stufen beantragt.
Wer bekommt die Forschungszulage und wie hoch ist sie?
Anspruchsberechtigt ist nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit begünstigten F&E-Vorhaben — von der Einzelunternehmerin bis zur AG, ohne Branchen- oder Größenbeschränkung und ohne Antragsjury. Es gibt keinen Fördertopf, der leer sein kann: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch.
Die Konditionen sind zuletzt zweimal deutlich verbessert worden — durch das Wachstumschancengesetz (März 2024) und das steuerliche Investitionssofortprogramm (Juli 2025):
| Zeitraum der Aufwendungen | Max. Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Max. Zulage pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 28.03.2024 – 31.12.2025 | 10 Mio. € | 25 % / 35 % (KMU) | 2,5 Mio. € / 3,5 Mio. € |
| ab 01.01.2026 | 12 Mio. € | 25 % / 35 % (KMU) | 3,0 Mio. € / 4,2 Mio. € |
Als KMU gilt, wer nach EU-Definition unter 250 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme bleibt — also praktisch jedes Startup. Der KMU-Bonus von 35 % statt 25 % muss im Antrag aktiv geltend gemacht werden.
Inhaltlich begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Die Prüfkriterien: Das Vorhaben muss neuartig, schöpferisch und ergebnisungewiss sein, systematisch geplant ablaufen und übertragbare bzw. reproduzierbare Ergebnisse anstreben. Ein neues ML-Modell, ein neuartiger Herstellungsprozess oder echte technische Produktentwicklung passen; Routine-Updates, Bugfixing und reines Customizing nicht.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Bemessungsgrundlage speist sich aus vier Quellen:
- Löhne eurer F&E-Mitarbeitenden für die tatsächlich am Vorhaben geleisteten Stunden — der größte Posten bei fast jedem Startup. Saubere Stundenzuordnung ist Pflicht.
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern: pauschal 70 € je nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden pro Woche) — für Tätigkeiten seit dem 28. März 2024, vorher 40 €.
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts, wenn ihr F&E an Dritte im EU-/EWR-Raum vergebt. Der Anspruch liegt bei euch als Auftraggeber.
- Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Vorhaben genutzt werden — etwa Laborgeräte oder Prüfstände (für Vorhaben mit Beginn nach dem 27. März 2024).
Neu ab 2026: Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommt eine Gemeinkosten- und Betriebskostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen obendrauf — ohne Einzelnachweis. Das hebt die effektive Erstattung spürbar an.
Rechenbeispiel: SaaS-Startup mit 4 Entwicklern
| Position | Betrag |
|---|---|
| F&E-Löhne (4 Entwickler, anteilig am Vorhaben) | 320.000 € |
| Auftragsforschung 100.000 € × 70 % | 70.000 € |
| Zwischensumme förderfähige Aufwendungen | 390.000 € |
| + 20 % Gemeinkostenpauschale (Vorhabenbeginn 2026) | 78.000 € |
| Bemessungsgrundlage | 468.000 € |
| Forschungszulage (KMU, 35 %) | 163.800 € |
163.800 € — jedes Jahr, solange entwickelt wird, ohne einen Anteil abzugeben. Zum Vergleich: Für denselben Betrag müsstet ihr bei einer Pre-Money-Bewertung von 5 Mio. € gut 3 % eures Unternehmens verkaufen.
Wie beantragt ihr die Forschungszulage? Das zweistufige Verfahren
Der Antrag läuft in zwei getrennten Stufen — erst Inhalt, dann Geld:
- Vorhaben abgrenzen und dokumentieren. Definiert das F&E-Vorhaben entlang der fünf Kriterien, erfasst Projektstunden je Mitarbeiter und sammelt Verträge zur Auftragsforschung. Diese Dokumentation trägt beide Anträge.
- BSFZ-Bescheinigung beantragen. Bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt ihr die inhaltliche Prüfung — vollständig digital über das BSFZ-Portal, Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat. Die BSFZ bewertet nur, ob euer Vorhaben F&E im Sinne des Gesetzes ist; ihre Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.
- Zulage über „Mein ELSTER" beim Finanzamt beantragen. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellt ihr den eigentlichen Zulagenantrag elektronisch beim Finanzamt und beziffert dort die förderfähigen Aufwendungen. Hier greifen auch KMU-Bonus und Gemeinkostenpauschale.
- Festsetzung, Anrechnung, Auszahlung. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie bei der nächsten Veranlagung auf eure Einkommen- oder Körperschaftsteuer an. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld — bei Startups im Verlust der Normalfall —, wird der Rest erstattet.
Beides geht auch rückwirkend: Innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist könnt ihr Bescheinigung und Zulage für vergangene Wirtschaftsjahre nachbeantragen. Wer seit Jahren entwickelt und nie beantragt hat, sollte zuerst diese Altjahre heben.
Plant die Forschungszulage als Finanzierungsbaustein, nicht als Steuerbonus
Der häufigste Fehler: Die Zulage landet beim Steuerberater in der Ablage „Jahresabschluss" und taucht in keiner Finanzplanung auf. Dabei gehört sie in euer Fundraising-Modell — als planbare, wiederkehrende, nicht-verwässernde Finanzierung. Drei Konsequenzen:
- Runway-Effekt einrechnen. Eine verlässliche jährliche Erstattung von 100.000–200.000 € verlängert den Runway um Monate und verschiebt euren nächsten Raise in eine stärkere Verhandlungsposition. Investoren werten einen sauber geführten Forschungszulagen-Prozess zudem als Zeichen finanzieller Disziplin.
- Timing beachten. Zwischen Kostenanfall und Auszahlung liegen durch Jahresende, BSFZ-Prüfung und Veranlagung typischerweise viele Monate. Die Zulage ersetzt also keine Liquiditätsplanung — sie belohnt sie.
- Mit anderen Bausteinen verzahnen. Vor der Gründung überbrückt das EXIST-Gründerstipendium, für Deep-Tech-Sprünge gibt es den EIC Accelerator, und die Forschungszulage läuft als Dauerläufer darunter. Nur dieselben Kosten dürft ihr nie doppelt fördern lassen — hier braucht es saubere Kostentrennung je Vorhaben.
Was das für euch bedeutet
Wenn ihr in Deutschland Steuern zahlt (oder als Verlust-Startup einmal zahlen werdet) und echte Entwicklungsarbeit leistet, ist die Forschungszulage der wahrscheinlich am meisten unterschätzte Posten in eurer Finanzplanung: Rechtsanspruch statt Jury, 25–35 % Erstattung, ab 2026 bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr, rückwirkend hebbar. Die einzige echte Eintrittskarte ist Dokumentation — führt ab sofort Projektstunden, grenzt Vorhaben ab und stellt den BSFZ-Antrag, bevor das nächste Wirtschaftsjahr in der Ablage verschwindet.
Häufige Fragen
Bekommen Startups ohne Gewinn die Forschungszulage wirklich ausgezahlt?
Ja — das ist der entscheidende Mechanismus. Die Zulage wird im Steuerbescheid auf eure festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ist die Steuerschuld null, weil ihr Verluste schreibt, wird der Überhang erstattet und landet als Zahlung auf eurem Konto. Genau deshalb wirkt die Forschungszulage für defizitäre Startups wie eine nicht-verwässernde Finanzierungsquelle.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Die BSFZ-Bescheinigung und der Antrag beim Finanzamt können auch für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre gestellt werden — innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist. Wer seit 2020 kontinuierlich entwickelt und nie beantragt hat, kann also mehrere Jahre nachholen. Die Dokumentation wird rückwirkend allerdings mühsamer, deshalb lohnt es sich, Stunden und Projekte ab sofort sauber zu erfassen.
Was prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?
Die BSFZ prüft ausschließlich, ob euer Vorhaben inhaltlich Forschung und Entwicklung ist — nach fünf Kriterien: neuartig, schöpferisch, ergebnisungewiss, systematisch geplant sowie übertragbar bzw. reproduzierbar. Sie prüft keine Kostenhöhe; das macht später das Finanzamt. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend — ist sie einmal erteilt, ist die inhaltliche Hürde genommen.
Ist die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinierbar?
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselben Kosten. Aufwendungen, die bereits in einer anderen Förderung oder staatlichen Beihilfe berücksichtigt wurden, dürfen nicht erneut in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. In der Praxis kombinieren viele Teams projektbezogene Zuschüsse für Vorhaben A mit der Forschungszulage für die Eigenanteile oder für Vorhaben B — das erfordert saubere Kostentrennung.
Zählt Auftragsforschung für die Forschungszulage?
Ja. Gebt ihr F&E an Dritte im EU-/EWR-Raum in Auftrag, sind 70 % des gezahlten Entgelts förderfähig — der Anspruch liegt beim Auftraggeber, nicht beim Auftragnehmer. Bei einem 100.000-€-Entwicklungsauftrag fließen also 70.000 € in eure Bemessungsgrundlage; als KMU holt ihr davon 35 %, sprich 24.500 €, zurück.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Forschungszulage: steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, abgerufen 2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) — Das Wachstumschancengesetz, 2024. https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/wachstumschancengesetz
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) — Steuerliches Investitionssofortprogramm, 2025. https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/steuerliches-investitionssofortprogramm
- IHK für München und Oberbayern — Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, abgerufen 2026. https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/steuern/foerderung-forschung-entwicklung/


