Kurze AntwortDas EXIST-Gründerstipendium zahlt Gründerinnen und Gründern aus Hochschulen zwölf Monate lang ein persönliches Stipendium: 3.000 € monatlich für Promovierte, 2.500 € für Absolventen, 1.000 € für Studierende, plus 150 € Kinderzuschlag. Dazu kommen bis zu 10.000 € (Einzelgründung) bzw. 30.000 € (Team) Sachausgaben und 5.000 € für Coaching. Der Antrag läuft über eure Hochschule beim Projektträger Jülich.
Ein Dreierteam kann über EXIST rund 130.000 € an Fördermitteln einsammeln — ohne einen einzigen Anteil abzugeben. Trotzdem scheitern viele Anträge an vermeidbaren Formfehlern: falscher Zeitpunkt der Gründung, fehlender Mentor, ein Ideenpapier ohne erkennbare Alleinstellung. Dieser Guide zeigt euch, wie viel Geld beim EXIST-Gründerstipendium wirklich fließt, welche Voraussetzungen die Förderrichtlinie stellt und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.
Kurz zur Begriffsklärung: Offiziell heißt das Programm seit der Richtlinie vom 11. April 2023 „EXIST-Gründungsstipendium" — gesucht und gesprochen wird meist vom EXIST-Gründerstipendium. Gemeint ist dasselbe Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Wie viel Geld bekommt ihr beim EXIST-Gründerstipendium?
Die Förderung besteht aus drei Töpfen: persönliche Stipendien, Sachausgaben und Coaching. Die Stipendienhöhe richtet sich nach eurer Qualifikation, nicht nach Verhandlungsgeschick:
| Qualifikation | Stipendium pro Monat |
|---|---|
| Promovierte Gründerinnen und Gründer | 3.000 € |
| Absolventinnen und Absolventen (mind. ein Hochschulabschluss) | 2.500 € |
| Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung | 2.000 € |
| Studierende (mind. die Hälfte der Studienleistungen erbracht) | 1.000 € |
| Kinderzuschlag je unterhaltspflichtigem Kind | +150 € |
Dazu kommen laut Förderrichtlinie:
- Sachausgaben: bis zu 10.000 € für Einzelgründungen, bis zu 30.000 € für Teams — für Prototypen, Lizenzen, Software, Geräte, Reisen oder Marktvalidierung.
- Coaching und Gründungsberatung: pauschal bis zu 5.000 €.
- Laufzeit: bis zu zwölf Monate, mit einmaliger Verlängerung um bis zu drei Monate, falls im Team während der Laufzeit ein Kind geboren wird.
Gefördert werden maximal drei Personen pro Team. Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss — es gibt keine Rückzahlungspflicht und keine Verwässerung. Wichtig fürs Budget: In den Stipendien sind alle Sozialversicherungskosten enthalten; um Kranken- und Rentenversicherung kümmert ihr euch selbst.
Rechenbeispiel: Ein Team aus einer promovierten Gründerin und zwei Absolventen erhält monatlich 8.000 € an Stipendien. Über zwölf Monate sind das 96.000 €, plus bis zu 30.000 € Sachausgaben und 5.000 € Coaching — zusammen bis zu 131.000 €. Das ist faktisch eine kleine Pre-Seed-Runde zu 0 % Verwässerung.
Wer ist berechtigt? Die Voraussetzungen im Überblick
EXIST richtet sich an Gründungen aus der Wissenschaft. Die Checkliste aus der Förderrichtlinie:
Das Team:
- Maximal drei Personen; Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Studierende — eine Person ohne akademischen Abschluss, aber mit qualifizierter Berufsausbildung ist zulässig.
- Hochschulabschluss oder letzte Beschäftigung an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung liegt höchstens fünf Jahre zurück.
- Studierende müssen mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben; mehrheitlich studentische Teams werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
- Kein anderes Stipendium, kein aktives Beschäftigungsverhältnis, keine entgeltliche Nebentätigkeit über 20 Stunden pro Monat. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis (Gründungssabbatical) ist erlaubt.
Die Idee:
- Innovativ und technologie- oder wissensbasiert, mit klarer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen — die bloße Modifikation existierender Produkte ohne signifikante Alleinstellung ist ausgeschlossen.
- Adressiert ein klar definiertes Kundenproblem und lässt wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennen.
- Wird im eigenen Unternehmen umgesetzt, von Entwicklung bis Vertrieb; Auftragsentwicklungen für Dritte sind nicht förderfähig, ebenso Gründungen in traditionell freien Berufen.
Der Rahmen:
- Bei Projektbeginn darf noch keine Kapitalgesellschaft gegründet und keine Geschäftstätigkeit aufgenommen sein. Die Gründung während der Laufzeit ist zulässig — strikt getrennt vom geförderten Vorhaben.
- Den Antrag stellt nicht ihr, sondern eure Hochschule oder Forschungseinrichtung. Sie schließt die Stipendiatenverträge, verwaltet die Mittel, stellt euch Arbeitsplätze und Infrastruktur und benennt eine Mentorin oder einen Mentor aus der Professorenschaft.
Der letzte Punkt wird oft unterschätzt: Ohne funktionierendes Gründungsnetzwerk an eurer Hochschule und ohne Mentor gibt es keinen Antrag. Beides zu organisieren dauert erfahrungsgemäß länger als das Ideenpapier selbst.
So läuft der EXIST-Antrag ab — Schritt für Schritt
- Gründungsnetzwerk kontaktieren. Jede antragsberechtigte Hochschule hat eine Gründungsberatung oder ein Start-up-Center. Dort klärt ihr früh, ob euer Vorhaben ins Raster passt.
- Mentorin oder Mentor gewinnen. Eine Professorin oder ein Arbeitsgruppenleiter begleitet das Projekt fachlich über die gesamte Laufzeit und gibt eine formelle Erklärung ab.
- Ideenpapier schreiben. Das Herzstück des Antrags: Problem, Lösung, Innovationsgrad, Markt, Wettbewerb, Arbeitsplan und die Planung der Sach- und Coachingausgaben.
- Antrag einreichen. Die Hochschule reicht den vollständigen Antrag elektronisch über das Portal easy-Online und schriftlich beim Projektträger Jülich (PtJ) ein. Das ist jederzeit möglich — nach aktueller Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027.
- Begutachtung abwarten. Die Anträge werden ggf. unter Beteiligung externer Gutachter bewertet. Der Projektstart ist frühestens drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich — plant diesen Puffer fest ein.
- Fördern lassen und liefern. Während der Laufzeit entwickelt ihr Prototyp und Geschäftsmodell; innerhalb von drei Monaten nach Projektende legt ihr als Verwendungsnachweis einen Businessplan samt Bericht vor.
Rechnet EXIST wie eine Finanzierungsrunde, nicht wie ein Gehalt
Hier liegt der Denkfehler, der die meisten EXIST-Teams am Ende der Laufzeit einholt: Sie behandeln das Stipendium als zwölf Monate Gehaltsersatz — und stehen in Monat zehn ohne Anschlussfinanzierung da. Rechnet stattdessen wie bei einer Runde: Euer Dreierteam hat ~131.000 € „geraised" und damit zwölf Monate Runway gekauft. Die Frage vom ersten Tag an lautet: Welche Meilensteine müssen am Ende stehen, damit jemand die nächste Runde finanziert?
Konkret heißt das:
- Monat 1–3: Kundengespräche und technische Machbarkeit — nicht erst am Businessplan feilen.
- Monat 4–8: Prototyp und erste Pilotkunden; parallel die Rechtsform vorbereiten (die Abwägung UG oder GmbH gehört hierher, nicht in die letzte Woche).
- Monat 9–12: Anschlussfinanzierung aktiv betreiben: Wandeldarlehen mit Business Angels, EXIST-Forschungstransfer für forschungsintensive Vorhaben, für Deep-Tech-Teams der EIC Accelerator — und sobald eure Gesellschaft eigene Entwicklungskosten trägt, die Forschungszulage als laufende Erstattung.
EXIST ist dabei nur der Einstieg in ein größeres Spektrum nicht-verwässernder Finanzierungsbausteine — wer sie systematisch kombiniert, kommt deutlich weiter, bevor er zum ersten Mal Anteile abgibt.
Was das für euch bedeutet
Wenn euer Abschluss weniger als fünf Jahre zurückliegt und eure Idee echten Neuheitswert hat, ist das EXIST-Gründerstipendium die wahrscheinlich günstigste Frühphasenfinanzierung Deutschlands: bis zu ~131.000 € für ein Dreierteam, null Verwässerung, plus Hochschulinfrastruktur. Die Gegenleistung ist Disziplin — vier bis sechs Monate Vorlauf, ein belastbares Ideenpapier und die Bereitschaft, die zwölf Monate als Sprint Richtung Anschlussfinanzierung zu laufen, nicht als Verschnaufpause.
Häufige Fragen
Kann ich das EXIST-Gründerstipendium auch als Einzelgründer beantragen?
Ja. Gefördert werden Teams von bis zu drei Personen, aber auch Einzelgründungen. Der Unterschied liegt bei den Sachausgaben: Einzelgründungen erhalten bis zu 10.000 €, Teamgründungen bis zu 30.000 €. Das persönliche Stipendium und die 5.000 € Coaching-Pauschale gelten in beiden Fällen. Beachtet: Gutachter bewerten auch die Teamkompetenz — ein komplementäres Zweier- oder Dreierteam ist meist chancenreicher.
Darf ich während der EXIST-Förderung nebenbei arbeiten?
Nur sehr eingeschränkt. Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden pro Monat sind laut Förderrichtlinie ausgeschlossen, ebenso die Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Zulässig ist ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis — das sogenannte Gründungssabbatical. Plant euren Lebensunterhalt also vollständig über das Stipendium.
Wann darf die GmbH oder UG gegründet werden?
Erst nach Projektbeginn. Bei Antragstellung darf die Kapitalgesellschaft noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein. Im Laufe der Förderung ist die Gründung ausdrücklich zulässig, muss aber strikt vom geförderten Vorhaben an der Hochschule getrennt bleiben. Viele Teams gründen gegen Ende der Laufzeit, wenn Businessplan und Anschlussfinanzierung stehen.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Bewilligung?
Rechnet mit rund drei Monaten: Der Projektstart ist laut Richtlinie frühestens drei Monate nach vollständigem Antragseingang beim Projektträger Jülich möglich. Vorher braucht ihr Zeit für Ideenpapier, Mentor und die Abstimmung mit dem Gründungsnetzwerk eurer Hochschule — realistisch sind insgesamt vier bis sechs Monate Vorlauf. Anträge sind jederzeit möglich, nach aktueller Richtlinie noch bis Ende 2027.
Was passiert nach den zwölf Monaten EXIST-Förderung?
Die Förderung endet ohne Verlängerungsoption (Ausnahme: bis zu drei Monate bei Geburt eines Kindes im Team). Innerhalb von drei Monaten müsst ihr als Verwendungsnachweis einen Businessplan vorlegen. Danach übernehmen andere Bausteine: eigene Umsätze, Wandeldarlehen, Business Angels — oder die Forschungszulage, sobald eure Gesellschaft eigene F&E-Kosten trägt.
Quellen
- Förderdatenbank des Bundes / BMWE — EXIST-Gründungsstipendium (Förderrichtlinie vom 11. April 2023), abgerufen 2026. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/exist-gruendungsstipendium.html
- BMWE — EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft, 2026. https://www.exist.de
- Projektträger Jülich (PtJ) — EXIST-Gründungsstipendium, 2026. https://www.ptj.de/exist/gruenderstipendium
- Gründerplattform — EXIST-Gründungsstipendium: Alles, was du wissen musst, 2025. https://gruenderplattform.de/finanzierung-und-foerderung/exist-gruendungsstipendium


